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   VGH Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 2 S 1695/14   

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https://dejure.org/2014,47503
VGH Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 2 S 1695/14 (https://dejure.org/2014,47503)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2014 - 2 S 1695/14 (https://dejure.org/2014,47503)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2014 - 2 S 1695/14 (https://dejure.org/2014,47503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Gehörsverstoß bei Übergehen höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf rechtliches Gehör begründet nicht Pflicht des Gerichts sämtliches Vorbringen der Beteiligten in der Entscheidung zu erwähnen - Gehörsrüge dient nicht der Erzwingung zur Ergänzung bzw. Erläuterung der Gerichtsentscheidung

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.07.2007 - 5 C 3.07

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs; Begründung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 2 S 1695/14
    Denn dieser Anspruch schützt nach ständiger Rechtsprechung nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2007 - 5 C 3.07 - juris; Beschluss vom 21.12.2006 - 2 B 74.06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2014 - 2 S 2258/13

    Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 2 S 1695/14
    Der Antrag der Klägerin, das durch den Beschluss des Senats vom 18. August 2014 beendete Verfahren 2 S 2258/13 fortzuführen, wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 21.12.2006 - 2 B 74.06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 2 S 1695/14
    Denn dieser Anspruch schützt nach ständiger Rechtsprechung nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2007 - 5 C 3.07 - juris; Beschluss vom 21.12.2006 - 2 B 74.06 - juris).
  • VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955

    Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 2 S 1695/14
    Denn aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör lässt sich weder eine Pflicht der Gerichte begründen, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, noch ist es Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152 a VwGO, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines Beschlusses vom 18.08.2014 zu veranlassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955 - Guckelberger in NK-VwGO, 4. Aufl., § 152 a Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 10 S 140/20

    Klagebefugnis der Gemeinde bezüglich der Verbindlichkeitserklärung eines

    Gegenstand der Gehörsrüge kann deshalb nicht die Behauptung sein, ein Gericht habe aus dem Vortrag eines Beteiligten unzutreffende Schlüsse gezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.1997 - 6 B 55.96 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 S 1695/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2020 - 10 S 2524/20

    Keine Auskunft über Todesfälle mit Ursache COVID-19 (Anhörungsrüge)

    Gegenstand der Rüge nach Artikel 103 Abs. 1 GG kann deshalb nicht die Behauptung sein, dass ein Gericht aus dem Vortrag eines Beteiligten unzutreffende Schlüsse gezogen habe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.1997 - 6 B 55.96 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 S 1695/14 - juris).
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